Behindertenausweis

Zunächst müssen Sie beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag stellen. Hierbei werden das Vorliegen und die Schwere der Behinderung (Grad der Behinderung - GdB) sowie das Vorliegen von Merkzeichen für den Nachteilsausgleich festgestellt.

Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.

Wenn das Versorgungsamt Ihrem Antrag zustimmt, bekommen Sie einen (Schwer)Behindertenausweis, in dem die entsprechenden Merkzeichen eingetragen sind.

Dieser Ausweis dient dem Nachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen, die schwerbehinderten Menschen zustehen und ist bundesweit gültig.

Da es insbesondere im Ramen der Merkzeichen immer wieder zu Problemen kommt, kann es sich durchaus lohnen, sich schon bei der Antragstellung anwaltlich beraten zu lassen. Sollten Sie mit dem Ergebnis der Bearbeitung Ihres Antrages nicht einverstanden sein, können Sie in der Regel gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Spätestens ab diesem Zeitpunkt sollten Sie auf die Hilfe eines versierten Anwalts nicht mehr verzichten.

Wir unterstützen Sie auch bei Problem in diesem Zusammenhang.