Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. November 2008 III R 105/07 ist für ein über 21 Jahre altes behindertes Kind, das arbeitslos ist und deshalb nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, Kindergeld zu gewähren, wenn die Behinderung in erheblichem Umfang mitursächlich für die Arbeitslosigkeit ist.

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Bewohnerin eines Pflegeheims muss Geschenk nicht zurückfordern

Der 16. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat durch Urteil vom 14. Oktober 2008 entschieden, dass die Bewohnerin eines Pflegeheims ihre Tochter, der sie ein größeres Geschenk gemacht hatte, nicht auf Rückgabe des Geschenks verklagen muss, bevor Pflegewohngeld aus öffentlichen Mitteln gezahlt wird.

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Pflicht zur Vorlage von Kontoauszügen durch Datenschutz begrenzt

Die beklagte ARGE hatte die Gewährung von Arbeitslosengeld II (Alg II) als Leistung der Grundsiche­rung für Arbeitsuchende (nach dem SGB II) versagt, weil der Kläger sich geweigert hatte, eine Kon­tenübersicht und die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorzulegen. Der Kläger hält das Verlangen der Beklagten für unangemessen und unverhältnismäßig, weil er zuvor bereits über 13 Monate Leis­tungen nach dem SGB II erhalten und in seinem Fortzahlungsantrag angegeben habe, in den Ver­mö­gens- und Einkommensverhältnissen habe sich keine Änderung ergeben. Bestünden kei­nerlei kon­krete Anhaltspunkte dafür, dass zwischenzeitlich Einnahmen erzielt oder Vermögen angesammelt worden sei, so sei die Forderung nach Vorlage von Konto­auszügen unverhältnismäßig. Zudem werde er hierdurch in seinen Rechten auf Sozialdatenschutz verletzt.

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Kindergeld für zu 25 Prozent in der Erwerbsfähigkeit behindertes Kind in Berufsausbildung

Das Finanzgerichts Berlin-Brandenburg hat in einem Urteil festgestellt, dass ein behindertes Kind, das sich in einer Berufsausbildung befindet, auch dann Anspruch auf Kindergeld hat, wenn seine Ausbildungsvergütung über der das Kindergeld normalerweise ausschließenden Grenze von 7.680 Euro pro Jahr liegt.

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Kindergeld und Abzweigung

Immer noch und immer wieder gibt es Probleme mit dem Kindergeld, wenn die volljährigen Kinder nicht mehr zu Hause, sondern in einer Wohneinrichtung leben.
Der Anspruch auf Kindergeld für ein behindertes Kind besteht ohne Altersbegrenzung auch dann, wenn die Kosten der Wohneinrichtung vom Sozialamt übernommen werden, sofern die Eltern finanzielle Aufwendungen für das Kind haben und/oder es auch an den Wochenenden zu Hause betreuen. Das Kindergeld wird dann von der Familienkasse an den Kindergeldberechtigten ausgezahlt.

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