Kanzlei
Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe - was ist das eigentlich?
Nach § 114 ZPO handelt es sich hierbei um eine finanzielle Unterstützung für denjenigen, der die Kosten der Prozessführung nicht vollstänig selbst aufbringen kann.
Kann ich Prozesskostenhilfe bekommen?
Nach § 114ZPO kann Prozesskostenhilfe beantragt werden, wenn die Kosten der Prozessführung wegen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht, nur zum Teil oder in Raten aufgebracht werden können und das Verfahren hinreichend Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Bei der Prüfung der Erfolgsaussichten werden vom Gericht jedoch keine besonders hohen Ansprüche gestellt. In der Regel reicht es aus, wenn Sie bzw. das Klagebegehren schlüssig vortragen wird und die ggf. erforderlichen Beweise angeboten werden. In wie weit die angegebenen Beweise stichhaltig sind, wird vom Gericht grundsätzlich nicht überprüft.
Zusammengefasst sind also zwei Punkte zu beachte:
- Sie führen einen Prozess, können aber die erforderlichen Kosten hierfür nicht aufbringen.
- Es erscheint durchaus möglich, dass Sie den Prozess gewinnen, Sie also nicht mutwillig einen Prozess führen.
Werden nur die Gerichtskosten übernommen oder auch die Kosten meines Anwaltes?
Die Rechtsanwaltskosten werden immer dann mitübernommen, wenn die Vetretung durch einen Anwalt vorgeschrieben ist. In allen anderen Fällen werden auf Antrag die Kosten eines Rechtsanwaltes ihrer Wahl Wahl übernommen, wenn dies erforderlich scheint oder der Gegner durch einen Anwalt vertreten wird (vgl. § 121 ZPO).
Dann kann mir nichts passieren? Oder können doch noch Kosten auf mich zukommen?
Sollte der Rechtsstreit verloren werden, müssen Sie dem Gegner grundsätzlich die Kosten (z.B. Anwaltskosten) auch denn erstatten, wenn Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt wurde.
Wann sollte ich Prozesskostenhilfe beantragen?
Wenn Sie Prozesshilfe bekommen können, sollten sie diese zusammen mit der Klage beantragen.
Die Ansprüche bei der Prüfung der Prozesskostenhilfe steigern sich mit der Fortschreiten des Verfahrens. Entscheidend ist hierbei der Zeitpunkt des Antrages und nicht der Entscheidung des Gerichts. Beantragen Sie die Prozesskostenhilfe erst nachträglich (d.h. nach der Beweisaufnahme), kann das Gericht Ihnen diese bspw. wegen untauglicher Beweise versagen.
Wie und wo muss ich Prozesskostenhilfe beantragen?
Die Prozesskostenhilfe muss bei dem Gericht beantragt werden, bei dem auch das Verfahren geführt wird. Das entsprechenden Formular zum Ausfüllen und eine Broschüre können Sie hier herunterladen:
- Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
- Informationen zur Prozesskostenhilfe (Justizministerium NRW)
Für weitere Fragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
Beratungshilfe
Beratungshilfe - was ist das eigentlich?
Beratungshilfe kann für die Wahrnehmung Ihrer Rechte außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt werden. Wenn Ihnen Beratungshilfe gewährt wird, müssen Sie die Kosten des Rechtsanwaltes in diesem Fall nicht selbst tragen.
Beratungshilfe wird für
- zivilgerichtliche
- arbeitsrechtliche
- verwaltungsrechtliche
- sozialrechtliche
- strafrechtliche
Beratungen gewährt. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens können Ihre Kosten im Rahmen der Prozesskostenhilfe übernommen werden.
Kann ich Beratungshilfehilfe bekommen?
Beratungshilfe kann beantragt werden, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Zusammengefasst sind also drei Punkte zu beachte:
- Sie wollen sich anwaltlich beraten lassen ohne in dieser Frage bereits ein gerichtliches Verfahren zu führen.
- Ihre finanziellen Mittel reichen nicht aus, einen Anwalt aufzusuchen.
- Eines der oben aufgeführten Verfahren ist einschlägig.
Beratungshilfeschein
Soweit Ihnen Beratungshilfe zusteht, bekommen Sie auf Antrag einen Beratungshilfeschein. Mit diesem gehen zu dem Anwalt Ihrer Wahl und geben diesen dort ab. Durch den Beratungshilfeschein sind sowohl die rechtliche Beratung, als auch ein außergerichtliches Vertreten gegenüber dem Gegner abgedeckt (mit Ausnahme des Strafverfahrens - hier ist nur die Beratung abgedeckt).
Wo kann ich den Beratungshilfeschein bekommen?
Sie können einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufzusuchen. Dieser wird dann Ihren Antrag auf Beratungshilfe an das zuständige Gericht weiterleiten.
Alternativ können Sie sich auch selbst an das Amtsgericht wenden, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Eine Übersicht der Berliner Amtsgerichte finden Sie hier.
Wenn Sie nicht in Berlin wohnen, können Sie hier das für Sie zuständige Amtsgericht problemlos finden.
Das entsprechende Formular sowie weitere Informationen finden Sie hier:
- Antrag für die Bewilligung von Beratungshilfe
- Informationen zur Prozesskostenhilfe
Für weitere Fragen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung
Kosten
Bei einem Rechtsstreit entstehen mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes Kosten.
Die Höhe der Kosten für die Beratung bzw. Vertretung kann unterschiedlich hoch und auf verschiedene Arten vereinbart werden.
Lesen Sie dazu die Informationen zu den Anwaltskosten.
Abhängig von der Art Ihres Problemes können zusätzlich noch Gerichtsgebühren anfallen.
Lesen Sie dazu die Informationen zu den Gerichtskosten.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese in der Regel Ihre Kosten. Fragen Sie im Zweifel aber immer schon vorher bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nach.
Soweit Ihr Einkommen für die Gerichts- und Anwaltskosten nicht ausreicht, müssen Sie jedoch nicht auf Ihr "gutes Recht" verzichten, sondern können Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen.
Anwaltskosten
Die nicht gerade leicht zu durchschauende Struktur des Gebührenrechts führt oftmals zu Hemmungen, einen Anwalt aufzusuchen. Die folgenden Informationen sollen Ihnen einen kleinen überblick verschaffen.
Es sollte für einen Rechtsanwalt kein großes Problem sein, Ihnen nach einer kurzen Schilderung des Problemes die etwaigen Kosten nennen zu können. Sie haben dann noch immer die Möglichkeit, sich für oder gegen die anwaltliche Beratung bzw. Vertretung zu entscheiden.
Es sind verschiedene Formen der Vergütung denkbar:
- gesetzliche Vergütung
Die Kosten für den Rechtsanwalt sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Aufgrund der sehr komplexen Regelungen sollten Sie sich daher schon bei einem ersten Gespräch mit einem Rechtsanwalt nach den Kosten erkundigen. Dieser kann Ihnen zumindest den Streitwert und etwaige Kosten überschlägig mitteilen. Alternativ können Sie auch den unten aufgeführten Kostenrechner bemühen.
- Pauschalpreise
Für bestimmte Beratungen ist es denkbar, vorab eine Pauschale zu vereinbaren. Diese richtet sich in der Regel nach dem Arbeitsaufwand und des Haftungsrisikos. Der Vorteil für den Mandanten liegt auf der Hand: die entstehenden Kosten sind von anfang an verbindlich festgelegt.
- Abrechnung über Stundensätze
Der Arbeitsaufwand des Anwaltes wird zeitlich erfasst und mit einem vorher vereinbarten Stundensatz vergütet.
- Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese - je nach Tarifmodell - die Kosten des Rechtsanwaltes. Beachten Sie unbedingt Ihre Versicherungsbedingungen und fragen Sie im Zweifel lieber vorher den zuständigen Sachbearbeiter, ob im konkreten Fall der Versicherungsschutz besteht.
Bei einem außergerichtlichen Verfahren (z.B. Widerspruchsverfahren) fallen grundsätzlich nur die Kosten für einen Rechtsanwalt an. Ob Sie diese Kosten auch bei einem erfolgreichen Widerspruch selbst tragen müssen, hängt auch davon ab, wie kompliziert das Verfahren ist. Der Anwalt ihres Vertrauens kann Ihnen diese Frage beantworten.
Soweit Ihr Einkommen für die Gerichts- und Anwaltskosten nicht ausreicht, müssen Sie jedoch nicht auf Ihr "gutes Recht" verzichten, sondern können Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen.