Kanzlei
Sozialrecht
Der Bereich Sozialrecht umfasst die Sozialversicherung und die Hilfen des Staates.
Rechtsanwältin Schaal ist seit vielen Jahren insbesondere im dem Bereich der Sozialversicherung tätig. Weiterführende Information zu Hilfe des Staates (Sozialhilfe) finden Sie in einem separaten Bereich.
Grundsicherung können sie ab einem Alter von 65 Jahren erhalten oder wenn Sie aus medizinischen Gründen dauerhaft erwerbsgemindert sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Auch wenn Ihre Rente zur Deckung des Lebensunterhaltes nicht ausreichend ist, können Sie einen Anspruch auf Grundsicherung haben.
Die Grundsicherung müssen Sie beantragen. Zu Fragen der Antragsstellung und des Antragsverfahrens sowie zu den verschiedenen Zuschussmöglichkeiten und die Höhe des Grundsicherungsbedarfes wenden Sie sich bitte an mich. Es kommt in diesen Fragen sehr stark auf ihr finanzielles Umfeld an, so dass mir weitere Ausführungen an dieser Stelle kaum möglich sind.
Für Fragen zum Thema Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld 2 lesen Sie bitte den Beitrag unter Informationen.
Die gesetzliche Krankenversicherung kann dazu verpflichtet sein, besondere Behandlungskosten zu übernehmen. Der Bereich des Krankenversicherungsrechtes ist sehr komplex, so dass es sich für Sie lohnen kann, sich bei bestimmten Fragen anwaltlich beraten oder vertreten zu lassen.
Behindertenrecht
Einer unserer Schwerpunkte ist das Behinderten- und Schwerbehindertenrecht.
Wir beraten Sie umfassend zu Fragen
- Grad der Behinderung
- Nachteilsausgleich bzw. Erteilung von Merkzeichen
- Beantragung eines Behindertenausweises
Im Behindertenrecht wird zwischen der Teilhabe und der Rehabilitation von behinderten Menschen unterschieden.
Soweit es sich um Rehabilitation handelt, kommen sieben verschiedene Träger für die Erfüllung der Aufgaben in betracht.
Alleine die Vielzahl von Trägern macht deutlich, dass das Behindertenrecht umfassend ist und sich auf viele Bereichen des Sozialrechts auswirkt.
In diesem Zusammenhang sind zahlreiche Probleme möglich, die Sie unter Umständen nur durch einen Widerspruch oder gerichtlich lösen können. Oftmals müssen Betroffene bspw. unverhältnismäßig lange auf die Entscheidung ihres Falles warten. Auch in diesem Fall ist es durchaus möglich, dass Ihnen einen Anwalt behilflich sein kann, das Verfahren erheblich zu beschleunigen. Denkbar ist z.B. eine sog. Untätigkeitsklage. Dadurch wird das Verfahren zwar nicht durch ein Gericht entschieden, die Träger arbeiten erfahrungsgemäß aber sehr schnell, sobald eine solche Klage erhoben wurde.
Im Rahmen der Teilhabe ergeben sich die bekanntesten Probleme bei der Feststellung des Grades der Behinderung, der Schwerbehinderung und der sogenannten Nachteilsausgleiche (diese werden als Merkzeichen in den Behindertenausweis eingetragen).
Wir stehen Ihnen gerne schon bei der Beantragung beratend zur Seite. Spätestens aber mit der Ablehnung Ihres Antrages sollten Sie einen Rechtsanwalt für das Widerspruchsverfahren hinzuziehen. Sie haben bei einem sorgfältig vorbereiteten und schlüssigen Widerspruch gute Aussichten, eine spätere - zeitraubend und mitunter kostenintensive - Klage zu vermeiden.
Seit vielen Jahren haben wir umfassende Erfahrungen zu den Fragen des Behindertenrechtes sammeln können, so dass wir Ihnen kompetent bei Ihren Fragen helfen können.
Gerne können Sie uns zu diesen Fragen kontaktieren.
Sozialhilfe
Seit 2005 gibt es das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) nicht mehr. Die entsprechenden Regelungen finden sich nunmehr im SGB XII. Für Erwerbsfähige ist "die Hilfe zum Lebensunterhal" nunmehr im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt ist. Ein paar Erläuterung zu diesem Bereich finden Sie unter Informationen/Hartz IV.
Sind Sie jedoch nicht erwerbsfähig (z.B. aufgrund einer Behinderung), fallen Sie auch weiterhin in den Geltungsbereich des SGB XII.
Im Rahmen der Sozialhilfe können Sie durch den Staat bei einer wirtschaftlichen Notlage, die ihnen die Führung eines menschenwürdigen Lebens unmöglich macht und die sie durch eigene Mittel und Kräfte nicht beheben können, Hilfe erhalten.
Die Hilfe im Rahmen der Sozialhilfe ist nach Regelsätzen gestaffelt. Sie dient zum Beispiel der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung oder Unterkunft.
Es sind aber auch Hilfen für besondere Lebenslagen wie vorbeugende Gesundheitshilfe oder Eingliederungshilfe für Behinderte möglich.
Die Sozialhilfe gehört mit Sicherheit nicht zu den leicht zu überschauenden Rechtsgebieten und die ersten Hürden können schon im Rahmen der Antragstellung oder bei einem Widerspruch auf Sie zukommen.
Sie sollten sich nicht scheuen, sich frühzeitig von einem auf diesem Gebiet tätigen Anwalt informieren oder vertreten zu lassen. Sie können uns gerne für eine erste Anfrag auch per Email kontaktieren.
Verwaltungsrecht
In Fragen zum Verwaltungsrecht beraten wir Sie bei Problemen, die sie im Zusammenhang mit dem Handeln von Behörden und Verwaltungen haben.
Unsere wesentliche Tätigkeit liegt in dem Bereich Sozialrecht. Durch zahlreiche gesetzliche Änderungen in den letzten Jahren sind diese Streitigkeit überwiegen den Sozialgerichten zugewiesen worden.
Sie können uns aber dennoch gerne zu Fragen aus dem Bereich des Verwaltungsrechts ansprechen.