Pflegebedürftigkeit soll neu definiert werden
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- Erstellt am Dienstag, 26. Mai 2009 16:25
Seit Einführung der Pflegeversicherung wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit als zu eng und zu verrichtungsbezogen diskutiert. Besonders der Bedarf an allgemeiner Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung, der etwa bei demenzkranken Menschen häufig auftritt, werde bisher zu wenig berücksichtigt. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, den Pflegebedürftigkeitsbegriff zu überarbeiten.
Der Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs war im November 2006 beauftragt worden, konkrete und wissenschaftlich fundierte Vorschläge für einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein darauf aufbauendes neues Begutachtungsverfahren zu erarbeiten. Der Auftrag schloss auch die Frage ein, wie sich Änderungen finanziell auf die Pflegeversicherung und andere Sozialleistungsbereiche auswirken.
Seit Einführung der Pflegeversicherung wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit als zu eng und zu verrichtungsbezogen diskutiert. Besonders der Bedarf an allgemeiner Betreuung, Beaufsichtigung und Anleitung, der etwa bei demenzkranken Menschen häufig auftritt, werde bisher zu wenig berücksichtigt. Deshalb wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, den Pflegebedürftigkeitsbegriff zu überarbeiten.
Der Beiratsvorsitzende Dr. Gohde hob hervor, dass der Beirat mit seinem Umsetzungsbericht auch die öffentliche Diskussion um den Stellenwert guter Pflege anregen wolle. Außerdem solle die Akzeptanz mehr finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, gestärkt werden: "Für den Beirat besteht ein Zusammenhang zwischen dem neuen Begutachtungsverfahren und der zukünftigen Sicherung der pflegerischen Infrastruktur, wenn es gelingt, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder hinauszuzögern sowie Menschen beizustehen, damit sie in Würde gepflegt und alt werden können."