OVG NRW: Keine Anrechnung des Mittagessens auf Grundsicherungsleistungen

Nach dem des Landessozialgericht Berlin-Brandenburg am 28.09.2006 (Az. L 23 SO 1094/05) entschieden hat, wie und in welcher Höhe das kostenlose Mittagessen für Erwerbstätige bei einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) von der Grundsicherung abzuziehen ist, hat am 29.11.2006 das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einer ähnlichen Sache entschieden.

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BAG: Kündigung und Präventionsverfahren für schwerbehinderte Beschäftigte

Nach § 84 Abs. 1 SGB IX ist der Arbeitgeber bei Eintreten von Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis mit einem Schwerbehinderten gehalten, ein im Gesetz näher ausgestaltetes Präventionsverfahren durchführen. Kündigt der Arbeitgeber einem schwerbehinderten Arbeitnehmer, ohne zuvor dieses Präventionsverfahren durchlaufen zu haben, so führt dies für sich genommen aber nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Die Einhaltung des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGB IX ist keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für Kündigungen gegenüber Schwerbehinderten. Steht die Pflichtverletzung in keinem Zusammenhang mit der Behinderung und verspricht das Verfahren von vornherein keinen Erfolg, so braucht es nicht durchgeführt zu werden. Kann dagegen das Präventionsverfahren im Arbeitsverhältnis des Schwerbehinderten auftretende Schwierigkeiten beseitigen, so kann die Unterlassung des Verfahrens zu Lasten des Arbeitgebers bei der Bewertung des Kündigungsgrundes Berücksichtigung finden. Dies hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in einem Urteil vom heutigen Tage entschieden.

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Anrechnung des Mittagessens in der Werkstatt auf die Grundsicherung

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat am 28.09.2006 (Urteil vom 28. September 2006 - Az. L 23 SO 1094/05 – nicht rechtskräftig) entschieden, wie und in welcher Höhe das kostenlose Mittagessen für Erwerbstätige bei einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) von der Grundsicherung abzuziehen ist.

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Berechnung des Freibetrages für Erwerbstätige im Rahmen der Grundsicherung nach dem SGB XII

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat am 28.09.2006 (Urteil vom 28. September 2006 - Az. L 23 SO 1094/05 – nicht rechtskräftig) entschieden, wie der Freibetrag für Erwerbstätige bei einer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu berechnen ist.

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BAG lehnt Mehrarbeit bei schwerbehinderten Menschen ab

Das BAG hat entschieden, dass Regelungen, welche eine Schwerbehinderte verpflichten, über die normale gesetzliche Arbeitszeit von acht Stunden hinaus Bereitschaftsdienste zu verrichten, unwirksam sind.

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