Behindertenrecht
Einer unserer Schwerpunkte ist das Behinderten- und Schwerbehindertenrecht.
Wir beraten Sie umfassend zu Fragen
- Grad der Behinderung
- Nachteilsausgleich bzw. Erteilung von Merkzeichen
- Beantragung eines Behindertenausweises
Im Behindertenrecht wird zwischen der Teilhabe und der Rehabilitation von behinderten Menschen unterschieden.
Soweit es sich um Rehabilitation handelt, kommen sieben verschiedene Träger für die Erfüllung der Aufgaben in betracht.
Alleine die Vielzahl von Trägern macht deutlich, dass das Behindertenrecht umfassend ist und sich auf viele Bereichen des Sozialrechts auswirkt.
In diesem Zusammenhang sind zahlreiche Probleme möglich, die Sie unter Umständen nur durch einen Widerspruch oder gerichtlich lösen können. Oftmals müssen Betroffene bspw. unverhältnismäßig lange auf die Entscheidung ihres Falles warten. Auch in diesem Fall ist es durchaus möglich, dass Ihnen einen Anwalt behilflich sein kann, das Verfahren erheblich zu beschleunigen. Denkbar ist z.B. eine sog. Untätigkeitsklage. Dadurch wird das Verfahren zwar nicht durch ein Gericht entschieden, die Träger arbeiten erfahrungsgemäß aber sehr schnell, sobald eine solche Klage erhoben wurde.
Im Rahmen der Teilhabe ergeben sich die bekanntesten Probleme bei der Feststellung des Grades der Behinderung, der Schwerbehinderung und der sogenannten Nachteilsausgleiche (diese werden als Merkzeichen in den Behindertenausweis eingetragen).
Wir stehen Ihnen gerne schon bei der Beantragung beratend zur Seite. Spätestens aber mit der Ablehnung Ihres Antrages sollten Sie einen Rechtsanwalt für das Widerspruchsverfahren hinzuziehen. Sie haben bei einem sorgfältig vorbereiteten und schlüssigen Widerspruch gute Aussichten, eine spätere - zeitraubend und mitunter kostenintensive - Klage zu vermeiden.
Seit vielen Jahren haben wir umfassende Erfahrungen zu den Fragen des Behindertenrechtes sammeln können, so dass wir Ihnen kompetent bei Ihren Fragen helfen können.
Gerne können Sie uns zu diesen Fragen kontaktieren.