Pflegeversicherung

Die Aufgaben der Pflegeversicherung sind in § 1 Pflegeversicherungsgesetz geregelt.

Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Leistungen zu erbringen, wenn durch Pflegebedürftigkeit ein Unterstützungsbedarf besteht.

Ein entscheidender Punkt im Rahmen der Pflegeversicherung ist die Pflegebedürftigkeit (bis Ende 2008 soll der Begriff überarbeitet werden), also der erforderliche Hilfebedarf bei alltäglich wiederkehrenden Verrichtungen.

Ein solcher Pflegebedarf kann durch verschiedene Erkrankungen begründet werden (z.B. geistige Behinderung, Funktionsstörungen der inneren Organe und Sinnesorgane, Lähmungen).

Setzen Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung, um zu Klären, ob und in welcher Höhe die im Einzelfall vorliegende Behinderung die Pflegeversicherung zu Leistungen verpflichtet.

Weiterhin ist entscheidend, in welche der Pflegestufen die Pflegebedürftigkeit eingeteilt wird.

Für die Stufe I sind 90 Minuten zusätzliche Pflegeaufwand erforderlich, für Stufe II 180 Minuten und die Stufe III wird bei einem Pflegebedarf von mindestens 5 Stunden täglich und nachts bewilligt. Pflegebedarf ist aber nicht nur der normale, altersentsprechende Hilfebedarf, sondern muss zusätzlich erbracht werden.

Nach Antragstellung bei der Pflegekasse der zuständigen Krankenkasse begutachtet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die Situation. Aufgrund dieses Gutachtens entscheidet dann die Pflegeversicherung den Grad der Pflegebedürftigkeit. In der Regel folgt sie dabei dem Ergebnis des Gutachtens. In so weit ist es wichtig, die Begutachtung durch den MDK sorgfältig vorzubereiten.

Das Thema Pflegeversicherung ist ein komplexer und mitunter nicht leicht zu durchschauender Bereiche des Rechts. Es empfiehlt sich, möglichst frühzeitig einen Anwalt hinzuziehen, um zum einen im Vorfeld zu klären, ob eine Pflegebedürftigkeit besteht und mit welcher Einstufung zu rechnen ist. Auch kann Ihnen ein Anwalt bei der Vorbereitung auf das Gutachten des MDK beratend zur Seite stehen und Sie im Widerspruchs- und ggf. Klageverfahren vertreten.